Erben dürfen auf Facebook des Verstorbenen zugreifen
Was passiert mit meinen Social Media Accounts nach meinem Tod?
Der digitale Nachlass
Der eigene Tod. Auch wenn er für jeden von uns unausweichlich ist, macht man sich meist ungern Gedanken darüber. Man hofft, dass er noch weit, weit in der Zukunft liegen möge. Und doch ist er unausweichlich. Vor nicht mal zwanig Jahren genügte es, den Verbleib seiner Vermögens- und Sachwerte vor dem Tod zu regeln. Die Zeiten haben sich geändert. Mit dem Aufkommen sozialer Medien – Facebook begann seine Erfolgsgeschichte 2004 – hat sich auch jeder von uns immaterielle, digitale Dinge angeeignet. Das digitale Erbe. Ja, auch digitale Daten kommen in die Erbmasse.
Hierzu gehören:
- E-Mail-Accounts
- Social Media Konten
- Nachrichtendienste wie WhatsApp
- Streaming-Accounts
- Fotos, Vidoes und Dokumente in der Cloud
Dass wir dieses Thema digitaler Nachlass nicht gleichgültig behandeln sollten, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Realität:
BGH-Urteil: Eltern erben Facebook-Zugang der verstorbenen Tochter
Bereits im Jahr 2017 klagten Eltern vor dem Bundesgerichtshof ( Aktenzeichen III ZR 183/17) gegen Facebook auf Gewährung des Zugangs zum Facebook-Account der verstorbenen Tochter.
Facebook berief sich auf das Fernmeldegeheimnis. Durch den Zugriff auf den Facebook Account würde man auch Nachrichten zwischen der verstorbenen und Dritten einsehen können.
Während sich untergeordnete Instanzen (Kammergericht und Landesgericht) noch uneins waren, entschied der BGH jedoch zugunsten der Eltern und begründete sein Urteil mit Übergang des Vertrages zwischen der Verstorbenen und Facebook an die Erben. Der Inhalt des Social Media Accounts, sei zu behandeln wie das Vermächtnis von persönlichen Briefen oder Tagebucheinträgen.
Auch mit der Freigabe von 14.000 PDF-Seiten an die Erben hab sicher BGH nicht zufrieden und präzisierte im am 27. August 2020 sein Urteil ( Aktenzeichen III ZB 30/20): Den Erben müssen sich so im Account bewegen können, wie die einstige Kontoinhaberin. Die übergebenen Dokumente seine hierbei nicht ausreichend. Jedoch wurde die aktive Weiterbenutzung untersagt.
Bemerkenswert! Dieses Grundsatzurteil ist sicherlich ein Meilenstein im Bereich des digitalen Erbrechts. Kümmern Sie sich also schon frühzeitig auch um die Regelung Ihres digitalen Vermächtnis.
Gedenkzustand
Facebook und Co. bieten die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Vermächtnis im Sozialen Netzwerk zu regeln. Es gibt auch die Möglichkeit seinen Account in einen Gedenkzustand versetzen zu lassen.
So unangenehm wie die Gedanken daran auch sein mögen: handeln Sie frühzeitig!
Warum das digitale Vermächtnis frühzeitig regeln?
Selbstbestimmung
Legen Sie noch zu Lebzeiten selbst fest, ob und durch wenn Ihr digitaler Nachlass verwaltet werden soll. Hinterlassen Sie Ihren tatsächlichen letzten Willen.
Klarheit schaffen
Legen Sie frühzeitig schriftlich nieder, wer Ihren Nachlass inklusive Ihrem digitalen Vermächtnis verwalten soll. Damit schaffen Sie noch zu Lebzeiten Klarheit. Legen Sie bereits auch jetzt fest, was mit Ihrem Smartphone, Ihrem Tablet und Ihrem Laptop und den dort gespeicherten Daten passieren soll.
Idealerweise informieren Sie auch Ihre Angehörigen, wo diese Vollmacht zu finden ist und wie Sie sich die Regelung Ihres Nachlasses wünschen.
Den Hinterbliebenen zu liebe
Nach dem Tod eines Angehörigen werden die Hinterbliebenen von einer Vielzahl an Gefühlen wie Trauer, unbeantwortete Fragen, Wut und Verzweiflung übermannt. In diesem Gefühlschaos ist man für alles dankbar, was bereits zu Lebzeiten geregelt wurde. Geben Sie Ihren letzten Willen bekannt.
Ordnung ins Chaos bringen
Sie kennen das Problem: wenn Sie aus sicherheitstechnischen Aspekten alles richtig gemacht haben, verwenden Sie für unterschiedliche Anwendungen unterschiedlich Zugangsdaten. Das ist natürlich Fluch und Segen zugleich. Zum einen sind Ihre Accounts - selbst wenn ein Passwort geleakt wurde - besser geschützte. Zum anderen verliert man schnell den Überblick über all seine Passwörter.
Liste mit allen Accounts erstellen
Meine erste Empfehlung: erstellen Sie zumindest eine Liste mit allen Ihre Accounts und Zugangsdaten und verwahren Sie diese an einem sicheren Ort, den nur Sie und ein Angehöriger Ihres Vertrauens kennt.
Die Verbraucherzentrale hat hierzu bereits eine Musterliste erstellt und stellt diese kostenlos zum Download zur Verfügung.
Deponieren Sie diese Liste beispielweise in einem Bankschließfach, einem hauseigenen Tresor oder auch elektronisch auf einem verschlüsselten USB-Stick. Aber: vergessen Sie nicht, Ihrem Nachlasskontakt das Passwort zur Entschlüsselung des USB-Sticks zu geben.
Problem: zwangsläufig sollten Sie diese Liste immer auf den aktuellsten Stand halten. Dies gelingt nicht immer.
Passwortmanager
Aus diesem Grund habe ich eine zweite, bessere Lösung, welche sogar vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik empfohlen wird: nutzen Sie den Passwortmanager KeePass. Die Pflege der Zugangsdaten läuft wesentlich praktikabler von der Hand. Aber: vergessen Sie auch hier nicht, Ihrem Nachlasskontakt sowohl das Passwort zum PC als auch das Masterpasswort zum Passwortmanager zu geben.
Social Media Kanäle wie Facebook bieten mittlerweile die Möglichkeit festzulegen, wer Ihre Nachlasskontakt verwalten soll und ob der Account in einen Gedenkzustand versetzt werden soll oder ob er gelöscht werden soll.
Nachlass-Einstellungen bei Facebook
In den allgemeinen Einstellungen hat jeder Facebook-Nutzer die Möglichkeit individuell festzulegen, was mit seinem Facebook-Konto passieren soll.
Unter "Konto" => "Allgemein" => "Einstellungen für den Gedenkzustand" kann man die entsprechenden Einstellungen vornehmen.
Grundsätzlich kann man bereits zu Lebzeiten festlegen, dass sein Konto im Todesfall gelöscht wird. Alternativ gibt es die Möglichkeit einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der den Facebook-Account in den sogenannten Gedenkzustand versetzen, den Account bedingt verwalten oder auch komplett löschen kann.
Nachlass-Einstellungen bei Google
Auch Google – und damit auch YouTube, Google My Business u.v.m. - bietet die Möglichkeit bereits vor seinem Ableben, den Nachlass seines eigenen Google Kontos festzulegen. Hierzu wurde der sogenannte „ Kontoinaktivität-Manager“ ins Leben gerufen. Allerdings ist das Ganze nicht speziell auf den Tod bezogen, sondern vielmehr auf die Inaktivität des Kontos.
Hier können Sie festlegen, ab wann Ihr Google Konto als inaktiv gelten soll. Hier ist eine Auswahl zwischen 3- 18 Monaten möglich. Erfolgt in dem festgelegten Zeitraum keine Anmeldung, werden von Ihnen hinterlegten Kontakt benachrichtigt und erhalten Zugang zu allen Daten.
Natürlich können Sie auch festlegen, ob und wann Ihre Daten
automatisch gelöscht werden.
Fazit
Nehmen Sie sich die Zeit, bevor es andere tun müssen. Ersparen Sie damit vielleicht sogar Ihren Nachkommen zumindest diese Unannehmlichkeit, sich auch noch um Ihren digitalen Nachlaß kümmen zu müssen. Vielleicht wollen Sie auch gar nicht? Vielleicht fehlt das technische Know-how?
Vermeiden Sie, dass Ihre Social Media Accounts eventuell noch Jahre nach Ihrem Ableben bestehen. Vielleicht wollen Sie sogar verhindern, dass unpassende Chat-Nachrichten aus de Vergangenheit in die Hände der Angehörigen gelangen?
Helfen Sie Ihren NAchkommen auch nach Ihrem Tod mit der Bereitstellung einer wohlgepflegten Übersicht über alle Ihre Accounts und Zugangsdaten. Ich bin mir sicher: Sie werden es Ihnen danken!
Sie sehen: eventuell macht es doch Sinn jetzt zu handeln!
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